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Ja, da es sich um Jahreswerte handelt. Es gilt lediglich der Höchstwert von 604,- EUR/Monat.
Der Tarif FVG25 kann mit den neuen Werten berechnet werden
Noch nicht. Alle Infos zur Gesetzgebung finden Sie hier: Sozialversicherungs-Rechengroessenverordnung-2025 – Gesetze-und-Gesetzesvorhaben