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Unser Versprechen:
- Die Erstbearbeitung von in der WWK-Zentrale eingegangen Aufträgen erfolgt spätestens am 5. Arbeitstag.
- Dies umfasst vor allem eine Vollständigkeitsprüfung, die Regelung der Beitragszahlungen sowie unsere Rückmeldung an Sie.
Details finden Sie auf unserer Urkunde .
FAQ
Fragen und Antworten
Nein, da diese Vorgänge dem „Neugeschäft“ zugeordnet werden.
In der Regel ja – jedoch sind diese Vorgänge kein Bestandteil unserer Servicegarantie.
Nein, der Service gilt nur für die bAV.