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Einfach und sicher Mehrwert für Arbeitgeber und Arbeitnehmer nutzen!
Für Unternehmen ist die Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung entscheidend. Die bAV ist dabei eine strategische Lösung, um qualifizierte Fachkräfte zu finden und langfristig an das Unternehmen zu binden.
Im Zuge dessen müssen Arbeitgeber eine Vielzahl an rechtlichen Bedingungen erfüllen, u. a. den Anspruch auf Entgeltumwandlung (2002), die regelmäßige Auskunftspflicht (2018) sowie die Bereitstellung von Informationen zum Arbeitsvertrag (2022). Bei alledem darf jedoch nicht vergessen werden, dass die bAV auf zwei Ebenen stattfindet: arbeitsrechtlich und finanziell. Die Haftung für die arbeitsrechtliche Ebene liegt stets beim Arbeitgeber (Subsidiärhaftung). Daher sollte die Finanzierungsebene auf die gesetzlichen Regelungen abgestimmt werden (2016). Hierfür sind Arbeitgeber selbst verantwortlich – ganz ohne neutrale Prüfstelle oder Aufsichtsbehörde.
Wir unterstützen Sie gerne, die bAV mit wenig Aufwand haftungssicher in Ihrem Unternehmen einzurichten.
Welche Vorteile bietet die betriebliche Altersversorgung meinem Unternehmen?
- Verständliche Beratung auf dem Empfängerhorizont
- Digitale Verwaltung
- Keine Unterschriften bei Änderungen
- Persönlicher Service vor Ort, im WebMeeting, Chat oder am Telefon
- Individuelle Lösungen für Kernsysteme des Arbeitgebers
- Erfüllung der Auskunfts- und Informationspflichten
- Haftungssichere Lösung ohne Nachschusspflicht
- Klare Regelungen im Unternehmen
- Sicherheit bei Unternehmensverkauf oder -übertragung
- Wettbewerbsvorteil: einfachere Gewinnung neuer Mitarbeiter
- Engere Bindung leistungsstarker Mitarbeiter ans Unternehmen
- Erhöhung der Mitarbeitermotivation
- Kostengünstiger als Gehaltserhöhungen oder andere Benefits
Warum ist die WWK für mein Unternehmen der beste bAV-Partner?
Sie haben eine klare Strategie: sich auf das zu konzentrieren, worauf es ankommt. Damit Sie dafür auch ausreichend Zeit haben, unterstützen wir Sie maximal bei der betrieblichen Altersversorgung in Ihrem Unternehmen.
Unabhängig ausgezeichnet: unsere bAV-Exzellenz
- Information im Betrieb und Beratung der Mitarbeiter
- Haftungssichere Einrichtung neuer Betriebsrenten
- Überprüfung bestehender bAV-Zusagen
- Garantierte schnelle Reaktions- und Bearbeitungszeiten mit unserem Arbeitgeber-Service-Versprechen ( zu unserer Urkunde )
- Volle Flexibilität während der Laufzeit: Der Vertrag passt sich an die Anforderungen des Arbeitsverhältnisses an
- Persönlicher Service: telefonisch, Chat, WebMeeting oder vor Ort
Was muss mein Unternehmen bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung beachten?
Schritt 1
Mit der Zusagequalifizierung erfahren Sie in nur 3 Minuten, was für die bAV in Ihrem Unternehmen wichtig ist.
Schritt 2
Ihre bAV braucht klare, transparente Regelungen. Wir empfehlen einen Anwalt für die Erstellung oder Überprüfung einer Versorgungsordnung und Entgeltumwandlungsvereinbarung.
Welche Pflichten hat mein Unternehmen in der betrieblichen Altersversorgung?
Beim Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer gibt es Folgendes zu beachten:
- Anspruch auf Gehaltsumwandlung bis zu 4 % der BBG RV West in bAV
- Unternehmen stehen für die zugesagten Leistungen ein
- Unternehmen müssen 15 % dazugeben, sofern Sozialversicherungsbeiträge gespart werden
Nimmt der Arbeitnehmer seinen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung in Anspruch, müssen Sie ihn über folgende Regelungen informieren:
- Durchführungsweg
- Versorgungsträger
- Zusageart
- Versorgungsbedingungen
- Arbeitgeberzuschuss
- u. v. m.
Die Informationen zur bAV unterliegen folgenden Bestimmungen:
- Schriftliche Information zur Betriebsrente im Arbeitsvertrag
- Bestehende Arbeitsverträge vor 08/2022 müssen bei Änderung angepasst werden
Wir helfen Ihrem Unternehmen bei der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung.
Gerne steht Ihnen Ihr persönlicher bAV-Berater zur Verfügung.